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KRANKENHAUS EASY ein Tarif der AXA

Mehr Ruhe im Krankenhaus.
Ohne Gesundheitsprüfung.

Stationäre Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte: tariflich versicherte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer – ohne Gesundheitsprüfung.

✓ Ein- oder Zweibettzimmer✓ Keine Gesundheitsprüfung✓ 50 € Ersatzleistung/Tag*

Komfort statt Mehrbettzimmer
*25 € für Versicherte unter 20 Jahren.

Wichtig: Krankenhaus easy ist ein Unterbringungstarif. Eine privatärztliche Behandlung, z. B. durch Chefärzte oder Spezialisten, ist nicht versichert.

DIE WICHTIGSTEN LEISTUNGEN

Was Krankenhaus easy wirklich leistet

01

Ein- oder Zweibettzimmer

Erstattung der tariflich erstattungsfähigen Mehrkosten der gesondert berechenbaren Wahlunterkunft bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung.

02

50 € bei Verzicht

Wird die versicherte Wahlunterkunft nicht genutzt, sieht der Tarif eine Ersatzleistung von 50 € je Tag vor; unter 20 Jahren 25 €.

03

Rooming-in

Für versicherte Kinder unter 16 Jahren können die Unterkunftskosten einer Begleitperson für bis zu fünf Tage erstattet werden.

04

Leistungen rund um die Geburt

Familienzimmer nach stationärer Entbindung und 400 € Pauschale bei ambulanter Entbindung im tariflichen Rahmen.

DER BESONDERE PUNKT

Keine Gesundheitsprüfung.
Aber eine wichtige Regel.

Sie müssen beim Abschluss keine Gesundheitsfragen beantworten. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein bereits eingetretener Versicherungsfall nachträglich versichert wird.

24 MONATE

Was wurde bereits mit dem Arzt besprochen?

Wurde in den 24 Monaten vor Abgabe der Vertragserklärung eine stationäre Behandlung im Krankenhaus als mögliche Behandlung zwischen Arzt und versicherter Person besprochen, gilt dieser Versicherungsfall als bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten.

Eine Vorerkrankung oder laufende ambulante Behandlung allein bedeutet dagegen nicht automatisch, dass sämtliche künftigen Krankenhausaufenthalte ausgeschlossen sind.

BEDINGUNGEN AUF DEUTSCH

Kleingedrucktes, das man verstehen kann.

Ist Chefarztbehandlung enthalten?

Nein. Krankenhaus easy konzentriert sich auf die Unterbringung. Privatärztliche Wahlleistungen durch Chefärzte oder Spezialisten gehören nicht zum Tarif.

Wann kann ich die Leistungen nutzen?

Grundsätzlich gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt entfällt sie. Für Entbindungen und Psychotherapie gelten acht Monate.

Was passiert bei einem Familienzimmer?

Nach einer stationären Entbindung gehört das Familienzimmer zu den vorgesehenen Familienleistungen des Tarifs. Maßgeblich sind die tariflichen Voraussetzungen.

Gibt es Alterungsrückstellungen?

Nein. Krankenhaus easy bildet keine Alterungsrückstellungen. Der Beitrag kann sich deshalb auch aufgrund tariflicher Altersstufen verändern.

HÄUFIGE FRAGEN

Krankenhaus easy kurz beantwortet

Kann ich den Tarif trotz Vorerkrankung abschließen?

Der Abschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Für die Leistung bei einer konkreten Behandlung ist insbesondere zu beachten, ob eine mögliche stationäre Krankenhausbehandlung bereits innerhalb der maßgeblichen 24 Monate vor der Vertragserklärung besprochen wurde.

Bezahlt der Tarif ein Einbettzimmer?

Ja, die tariflich erstattungsfähige Wahlunterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer gehört zum Kern des Tarifs.

Sind auch Kosten für Verpflegung enthalten?

Ja. Im tariflichen Rahmen werden die verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für die gesondert berechenbare Wahlleistung der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer einschließlich der damit verbundenen Wahlleistungs-Verpflegung übernommen. Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden weiterhin über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet.

Bezahlt Krankenhaus easy den Chefarzt?

Nein. Privatärztliche Behandlung ist nicht Bestandteil von Krankenhaus easy.

Was bekomme ich, wenn ich auf das Zimmer verzichte?

50 € pro Tag; für Versicherte unter 20 Jahren 25 € pro Tag, jeweils im tariflich vorgesehenen Rahmen.

Gilt Krankenhaus easy auch im Ausland – insbesondere in der EU?

Ja. Bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) werden die tariflichen Wahlleistungen im vorgesehenen Umfang erstattet, wenn die gesetzliche Krankenversicherung vorleistet. Allgemeine Krankenhauskosten sind nicht Bestandteil von Krankenhaus easy. Für Auslandsreisen sollte deshalb zusätzlich geprüft werden, ob eine Auslandsreisekrankenversicherung erforderlich ist.

Kann mein neugeborenes Kind kostenlos nachversichert werden?

Unter den tariflichen Voraussetzungen kann ein neugeborenes Kind für die ersten zwölf Monate beitragsfrei in Krankenhaus easy versichert werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass ein Elternteil bereits in Krankenhaus easy versichert ist und das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend angemeldet wird. Für die Kindernachversicherung gelten weitere tarifliche Voraussetzungen; insbesondere ist zu beachten, ob bei Antragstellung des Elternteils eine Schwangerschaft bereits ärztlich festgestellt beziehungsweise das Kind bereits geboren war.

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